Aktivitäten
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erbringt Modillion d.o.o. folgende Dienstleistungen:
Planungs- und Vorplanungsarbeiten:
Für den Erfolg des gesamten Projektes und der Investition sind von wesentlicher Bedeutung qualitative Analyse der Möglichkeiten der Errichtung des Bauwerkes am jeweiligen Standort, qualitative Valorisation der Projektaufgabe des Bauherrn sowie qualitative und gegenseitige Kommunikation mit Bauherrn in allen Fasen der Projektgestaltung und der Erstellung der Planungsunterlagen. Es folgen die Aktivitäten und Handlungen im Zusammenhang mit der Planung:
- Planung und Analyse der Möglichkeit der Errichtung und der Investition.
- Städtebauliche Standortanalyse, Prüfung der Projektaufgabe des Bauherrn, Erstellung der Programmskizzen.
- Erstellung der städtebaulich-architektonischen Entwurfslösungen.
- Erstellung der architektonischen Entwürfe, der Einreich- und Ausführungsplanungen.
- Erstellung der Bauplanungen; Installationsplan und Landschaftsplanungen.
- Erstellung der Pläne der Inneneinrichtung.
- Dienstleistung des Hauptplaners bei der Erstellung der Planungsunterlagen.
- Erstellung des Leistungsverzeichnisses.
- Erstellung der 3D Visualisierungen und Fotomontagen.
- Teilnahme an der Einholung der Standortgenehmigungen, Baugenehmigungen, besonderer Bedingungen und Bestätigungen zuständiger öffentlich-rechtlichen Behörden.
- Erstellung der Wohnungseigentumselaborate.
Organisatorisch wirkt Modillion als ein Arbeitskern, der je nach der jeweiligen Projektaufgabe fachliches Team ständiger und bewährter Mitarbeiter zusammenschließt, welches auch die komplexesten Investitionsprogramme qualitativ hochwertig umsetzen kann.
Fachliche Bauaufsicht:
Fachliche Bauaufsicht hat nach dem Baugesetz und begleitenden Vorschriften zu erfolgen. Durchführung der fachlichen Aufsicht besteht aus einer Reihe von Aktivitäten, die die Errichtung im Einklang mit Baugenehmigung und Einreich- und Ausführungsplanung sichern. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aktivitäten erbringen wir durch fachliche Aufsicht auch alle zusätzlichen Handlungen, die für das Informieren des Bauherrn, Optimierung und Verfolgung der Baukosten erforderlich sind, je nach der Absprache mit dem Bauherrn:
- Einführung des Auftragnehmers in die Arbeit.
- Befolgen der Erfüllung der Vertragspflichten des Auftragnehmers sowie die Unterrichtung des Auftragnehmers bei eventueller Vertragsverletzung.
- Befolgen der Ausführung der Arbeiten aus dem technischen und finanziellen Aspekt mit regelmäßiger wöchentlicher Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber über den Zustand der ausgeführten Arbeiten bezüglich der vereinbarten Mengen, Preise, Qualität und Fristen, sowie über operative Problematik mit Vorschlag der Durchführung entsprechender Maßnahmen.
- Aufsicht über die Qualität der ausgeführten Arbeiten, des eingebauten Materials und der Ausstattung, mit kontinuierlicher Kontrolle aller vom Auftragnehmer eingereichten Qualitätsnachweise.
- Kontrolle der Einhaltung des Zeitplans, Eingreifen und Einholen der Nachweise bei Planabweichungen.
- Kontrolle der Angemessenheit verfügbarer Ressourcen der Baustelle/Auftragnehmer.
- Kontrolle des Ausmaßes der ausgeführten Arbeiten, Berechnung der nicht vorgesehenen Arbeiten und der Nacharbeiten sowie die Unterzeichnung des Baubuchs und Bautagebuchs.
- Teilnahme an der Vorbereitung der technischen Prüfung des Bauwerkes.
- Kontrolle der Schlussabrechnung und Durchführung der Übergabe der Arbeiten, einschließlich der Erstellung erforderlicher Protokolle.
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Entsprechende und qualitative Vorbereitung ist die Grundvoraussetzung für die Durchführung des Bauvorhabens auf optimale Art und Weise. Durch Einschließung des Bauprojektleiters in früher Projektfase wird die Vorbereitung der Projektaufgaben nach tatsächlichen Bedingungen, technischen Einschränkungen, finanziellem Aspekt und Fristen ermöglicht. Mit detaillierter nach Wünschen des Bauherrn und nach realen Möglichkeiten erstellter Projektaufgabe verkürzen sich wesentlich die Fristen für die Planung und Einholung der Genehmigungen. Die Ausschreibungsunterlagen für die Errichtung werden nach Projektionen des endgültigen Kostens erstellt, wodurch mehrfache Korrekturen des Leistungsverzeichnisses und der Planungsunterlagen vermieden werden. Das Kennen des Marktes der Auftragnehmer und des Materials sichert die qualitativsten Bieter bei Vergabeverfahren für Bauleistungen. Während der Errichtung werden alle Teilnehmer (Planer, aufsichtführende Ingenieure und Auftragnehmer) koordiniert, um vollen Beitrag aller Teilnehmer und ihr gemeinsames Handeln zu gewährleisten. Es folgt die Liste der Aktivitäten des Projektleiters:
- Erstellung der Projektaufgabe in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn.
- Aktivitäten bezüglich der Erstellung der Planungsunterlagen (Durchführung der Ausschreibung für Planung, Erstellung des Planungsvertrages, Koordination verschiedener Branchen im Projektteam)
- Koordination der Aktivitäten für die Einholung der Baugenehmigungen.
- Kommunikation mit öffentlich-rechtlichen Behörden und kommunalen Unternehmen bezüglich der Ausführung der Infrastrukturanschlüsse.
- Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für Bau, Einholung der Angebote, Vorschlag des Wahls des Auftragnehmers, Teilnahme an der Erstellung des Bauvertrages.
- Anmeldung der Baustelle bei zuständigen Behörden im Namen des Bauherrn.
- Projektleitung während der Errichtung: Kontrolle des dynamischen Bauplans und seine Befolgung, Führung der Baustellen-Koordinierungen, Beratung des Bauherrn bezüglich allfälliger Streitigkeiten mit einzelnen Bauteilnehmern.
- Finanzielle Befolgung des Bauprozesses.
- Koordination der Aktivitäten bezüglich der Mengelbehebung.
- Organisation der Übernahme des Objektes.